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Gesetzliche Rente bei Berufsunfähigkeit
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde für Personen die nach dem 01.01.1961 geborenen wurden durch eine der letzten "Rentenreformen" abgeschafft.
Das bedeutet, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung für diese Personen kein Berufsschutz mehr besteht.
Es gibt nun nunmehr für diesen Personenkreis eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Hierbei wird in der gesetzlichen Rentenversicherung auf das Restleistungsvermögen abgestellt
Das heisst, es wird lediglich geprüft, ob eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeübt werden könnte. Der vorherige Beruf, der gesellschaftliche Standard und das vorherige Einkommen bleiben hierbei unberücksichtigt.
Wer theoretischirgendeiner Arbeit mehr als 6 Stunden täglich nachgehen könnte, bekommt keine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung.
Wer theoretisch noch irgendeiner Arbeit nachgehen könnte und dies zwischen 3 und 6 Stunden täglich, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente.
Wer weniger als 3 Stunden täglich einer Tätigkeit theoretisch nachgehen könnte, der bekommt die volle Erwerbsminderungsrente.
Allerdings sind die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten nicht sehr hoch. Im Durchschnitt beträgt die volle Erwerbsminderungsrente lediglich 36% des Bruttogehalts, die halbe Erwerbsminderungsrente beträgt durchschnittlich nur 18% des Bruttogehaltes. In der Regel liegt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sogar unter der vom Statistischem Bundesamt ermittelten Armutsgrenze.
Aufgrund dieser Regelungen könnte ein hochqualifizierter Chirurg zum Beispiel auf eine Tätigkeit als Parkpfleger zum Unkrautzupfen verwiesen werden.
An diesem Beispiel wird deutlich wie wichtig eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Denn hier wird auf den Beruf und die bisherige Lebensstellung abgestellt.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird in der Regel als als Zeitrente gezahlt, die auf drei Jahre befristet ist.
Nach drei Jahren erfolgt eine Überprüfung des Leistungsanspruchs. Erst wenn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente neun Jahre dauerhaft gezahlt wurde, wird hieraus eine Dauerrente.
Selbstständige Handwerker sollten, wenn sie die Pflichtversicherungszeit von 218 Monaten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben, prüfen unter welchen Umständen sie sich privat versichern können. Oft verhindern Vorerkrankungen eine Aufnahme in eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. In diesem Fall macht es Sinn sich die Ansprüche aus der gesetzlichen Absicherung zu erhalten.
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